Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„Alte Steige Süd“

Der Gemeinderat der Gemeinde Aichelberg hat am 14.10.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - bedingt durch eine das Verfahren betreffende Änderung des Baugesetzbuches - erneut die Aufstellung des Bebauungspla-nes „Alte Steige Süd“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Steige Süd“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat vom 14.10.2021 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-gen für die Erschließung des Wohngebietes „Alte Steige Süd“ geschaffen werden. Dies ist notwendig, da die in den bestehenden Wohngebieten zur Verfügung stehenden Bau-grundstücke nahezu erschöpft sind.

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Steige Süd“ wird nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchge-führt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie weitere Unterlagen werden vom

02.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021

im Rathaus, Vorderbergstraße 2, 1. OG, Bürgerbüro; 73101 Aichelberg zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich innerhalb der genannten Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich unter www.aichelberg.de (Aktuelles) sowie zusätzlich unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Aichelberg, den 28.Oktober 2021

Martin Eisele
Bürgermeister