Wahlscheinanträge
Wahlscheinanträge für den Bürgerentscheid am 21.05.2023 der Gemeinde Aichelberg
Wahlscheine können bis
Freitag den 19.05.2023 18:00 Uhr
beim Bürgermeisteramt Aichelberg, Vorderbergstr. 2, 73101 Aichelberg schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Abstimmungstag, 21.05.2023 bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Abstimmung, 20.05.2023 bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Daher bieten wir in Ihnen folgende zusätzliche Öffnungszeit des Rathauses (außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) zur kurzfristigen Beantragung eines Wahlscheines an:
Samstag, 20.05.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr außerhalb dieser Zeit erreichen Sie einen Bereitschaftsdienst
am Freitag, 20.05.2023 von 16:00 – 18:00 Uhr
und
am Sonntag, 21.05.2023 von 8:00 – 15:00 Uhr
zur Beantragung unter der Rufnummer: 0175 3355223
Gemeindeverwaltung Aichelberg