Schneeräumfahrzeug - Parkende Autos behindern Räumfahrzeuge

Bitte beachten Sie, dass das Schneeräumfahrzeug nur Straßen befahren kann, die mindestens 3,05 Meter breit sind und bei Sackgassen und Stichstraßen ein Wenden möglich ist.
Straßen, die aufgrund parkender Autos zu eng sind und das Räumfahrzeug behindern, können nicht geräumt werden. Neben einem parkenden Fahrzeug muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern verbleiben, damit die Durchfahrt für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge gewährleistet ist.
Bei einer Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Meter gilt ein gesetzliches Halteverbot.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung