Lärmaktionsplan für die Gemeinde Aichelberg

Öffentliche Bekanntmachung ****

Lärmaktionsplan für die Gemeinde Aichelberg

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde zwischenzeitlich die 3. Stufe der Umgebungslärmkartierung für Baden-Württemberg durchgeführt und wurden die strategischen Lärmkarten veröffentlicht (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkarten).
Nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind für alle Orte in der Nähe von kartierten Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. ist bei nur geringen Betroffenheiten mindestens eine Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen.
Die Lärmkartierung Baden-Württemberg 2017 weist für Aichelberg ausgehend von der Bundsautobahn BAB A8 sowie der Landesstraße L 1214 nur wenige Betroffene aus. Gemäß § 47 d Absatz 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aichelberg hat am 16.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Öffentlichkeit, die von den Lärmaktionsplänen berührten Fachbehörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange einzubeziehen.
Die Lärmkartierung Baden-Württemberg 2017 wird vom 03.08.2020 bis einschließlich 31.08.2020 (Auslegungsfrist) zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Aichelberg, Vorderbergstraße 2, 73101 Aichelberg zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. (Sollte das Rathaus pandemiebedingt geschlossen sein, bitte läuten, damit Ihnen aus diesem Grunde Einlass gewährt werden kann). Die Öffentlichkeit kann sich über den genannten Zeitraum über Betroffenheiten informieren und zu der Lärmaktionsplanung äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Aichelberg, den 23.07.2020
Martin Eisele
Bürgermeister