Verunreinigung durch Hundekot
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
immer wieder kommt es in der Gemeinde Aichelberg zu Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot.
Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und sogar auf Spielplätzen hinterlassen.
In der Polizeiverordnung der Gemeinde Aichelberg ist in § 13 „Verunreinigung durch Hunde“ folgendes geregelt:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
Bitte achten Sie darauf, dass sowohl Hundekot als auch die Hundekottüten ordnungsgemäß in den Hundetoiletten zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen sind.
Die Verwaltung wird nicht davor zurückschrecken, bei Verstößen empfindliche Bußgelder zu verhängen.
Die Hundekothaufen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.
Im Interesse eines guten Miteinanders bitte wir Sie um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung