Allgemeinverfügung zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch

Nachfolgend finden Sie den Link zur o.g. Problematik.
Die Gemeindeverwaltung bitte Sie dies zu beachten.
Die Allgemeinverfügung wurde am 23.08.2023 in der NWZ und GZ amtlich bekannt gemacht und tritt somit am Tag nach der Bekanntmachung (24.08.2023) in Kraft.
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