Aktuelles aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
vom 20.10.2022
Eröffnung und Begrüßung
Bürgermeisterin Schwarz eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und stellte fest, dass der Gemeinderat form- und fristgerecht eingeladen worden ist und dass das Gremium beschlussfähig ist. Weiter informierte sie, dass TOP 4 – Bericht aus dem pädagogischen Alltag der Kinderhäuser Regenbogen und Zwerge - von der Tagesordnung abgesetzt worden ist.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Folgende Beschlüsse wurden in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefasst:
- Damit der Funkverkehr für Alarmierungen innerhalb der Gemeinde digital erfolgen kann, muss ein Alarmumsetzerinstalliert werden. Der Gemeinderat hat die Installation des Gerätes beschlossen. Zur Verhinderung von Sabotageakten wird der Standort des Umsetzers nicht bekanntgegeben.
- Die Leistungen für den Winterdienst für die Saison 2022/23 wurden erneut an die Firma Isemann vergeben.
Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022: Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerin Kainer erläuterte dem Gremium, dass aufgrund der Neuschaffung einer Beamtenstelle zum 01.10.2022 ein Nachtrag zum Haushaltsplan erforderlich wurde. Gleichzeitig wurden die veränderten Zahlen aufgrund der Mai-Steuerschätzung sowie die wesentlichen Veränderungen im Planwerk korrigiert.
Im Ergebnishaushalt ergibt sich eine Verbesserung um 64.300 €, so dass dieser bei -119.040 € liegt. Sie nannte die geänderten Planansätze und erklärte die Ursachen hierfür. Leider kann kein positives Ergebnis für den Haushaltsausgleich erwirtschaftet werden. Im Finanzhaushalt ergeben sich vor allem bei den Investitionstätigkeiten Änderungen. Einige Maßnahmen müssen aus zeitlichen Gründen verschoben werden, so dass, bei der Haushaltsplanung 2023 über die Maßnahmen neu beraten wird und Ansätze dafür aufgenommen werden. Darunter fallen die Themen wie Rathausumbau, Anschaffung einer Sirene für den Katastrophenschutz, Grundstückserlöse im Baugebiet Alte Steige Süd sowie die Kosten für Wasserleitung, Kanal und Straße und die dazugehörigen Beiträge. Ebenso gehören die Außenanlagen beim Kinderhaus, die Notstromversorgung beim Hochbehälter und der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen dazu. Für die Außenanlagen im Kinderhaus, die Ausgaben beim Baugebiet Alte Steige Süd und den Umbau der Bushaltestellen werden Verpflichtungsermächtigungen gebildet, so dass die Verträge dafür schon dieses Jahr abgeschlossen werden können.
Weitere Zahlungen im investiven Bereich wurden für die Feuerwehr erforderlich. Im Kinderhaus Zwerge wurden Mittel in Höhe von 8.000 € für die EDV-Anbindung berücksichtigt. Zusätzliche 26.000 € wurden für die Beschaffung des Kommunaltraktors benötigt. Durch all Veränderungen ergibt sich im Finanzhaushalt eine Verbesserung von 378.750 € aus Investitionstätigkeit. Dadurch wird die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 € entbehrlich, so dass die Kreditermächtigungen im Nachtrag auf 0 herabgesetzt werden. Der Schuldenstand sinkt durch die Tilgungsleitungen auf 720.434 €. Die liquiden Mittel entwickeln sich durch den Finanzierungsmittelüberschuss ebenfalls besser und betragen am Jahresende voraussichtlich 720.434 €.
Im Ergebnis verbessert sich der Nachtragshaushalt im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022. Allerdings handelt es sich im investiven Bereich vor allem um verschobene Investitionen, die im kommenden Jahr auf die Gemeinde zukommen. Gerade mit Blick auf die derzeitige Wirtschaftssituation und die Preissteigerungen stehe die Gemeinde vor einer angespannten Finanzlage.
Vom Ratsrund wurde das vorgelegte Zahlenwerk ausführlich beraten. Dabei wurde aus der Mitte des Gremiums gefordert, dass auch bei Verpflichtungsermächtigungen der Gemeinderat vor einer Vergabe darüber entscheiden müsse. Bürgermeisterin Schwarz sicherte dies zu. Kritik wurde daran geäußert, dass die Kosten von 8.000 € für die EDV-Anlage im Kinderhaus Zwerge zu teuer seien. BM’in Schwarz erwiderte, dass die hohen Kosten aus den Grabarbeiten für den Kabelkanal resultieren. Abschließend wurde vom Gemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan 2022 einstimmig beschlossen.
Anpassung der Verträge für Bauhofleistungen ab 01.01.2023 aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Die Ratsvorsitzende berichtete, dass die Gemeinde mit den Nachbargemeinden Hattenhofen und Zell u. A. im Jahr 2012 öffentlich-rechtliche Verträge zur Übertragung einzelner Bauhoftätigkeiten geschlossen habe. Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuerrechts zum 01.01.2023 müssen die Verträge angepasst werden. § 2b des Umsatzsteuergesetzes führt zu einer Ausweitung der Unternehmereigenschaft der juristischen Person des öffentlichen Rechts. Danach unterliegen Leistungen der Gemeinden dann der Umsatzbesteuerung, wenn sie zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen. Davon wird ausgegangen, wenn Umsätze gleichartiger Tätigkeiten über der Wertgrenze von 17.500 €/Jahr liegen. Dies bedeutet, dass sofern in einem Tätigkeitsbereich der Leistungen die Wertgrenze überschritten wird, sämtliche Rechnungen an die Gemeinde inklusive Umsatzsteuer erstellt werden müssen. Rechnungen über Materialkosten sind hingegen immer umsatzsteuerpflichtig. Sofern man die Zahlen des Jahres 2021 zugrunde legt, würde die Gemeinde Aichelberg für Leistungen des Bauhofs Hattenhofen bei der Grünpflege und den Materialkosten umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gehe man davon aus, so BM’in Schwarz, dass die Kosten für die Grünpflege 2023 geringer werden, nachdem der Beschäftigungsumfang des Bauhofmitarbeiters Herr Becker erhöht wurde und ein Kommunaltraktor beschafft worden ist. Einige Tätigkeiten, die bislang der Bauhof Hattenhofen erledigt hat, können nun vom eigenen Mitarbeiter übernommen werden. Zudem erfolgt die Abrechnung der Stundensätze des Bauhofs Hattenhofen mit einem niedrigeren Satz als bislang. Sollte trotzdem die Wertgrenze von 17.500 € wider Erwarten überschritten werden, muss die Umsatzsteuerpflicht angepasst werden.
Die Tätigkeiten der Gemeinde Zell u. A sind, nachdem niedriger, außer den Materialkosten, umsatzsteuerfrei. Die Zeller übernehmen in Aichelberg das Mähen des Sportplatzes. Vorsorglich sollen jedoch sämtliche Tätigkeitsbereiche zum Einsatz kommen können und im Vertrag aufgenommen werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird dem Gemeinderat die Abrechnung der Bauhofleistungen des Jahres 2022 vorgelegt. Die Verwaltung hat darum gebeten, die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Nachbargemeinden abschließen zu dürfen. Im Gemeinderat entwickelte sich eine sehr ausführliche Beratung, während der die unterschiedlich hohen Verrechnungssätze der Bauhofsätze der Nachbargemeinden im Mittelpunkt standen. Es wurde angeregt, beim Sportverein nachzufragen, ob eventuell die Möglichkeit bestehe, das Mähen des Sportplatzes in Eigenregie durchzuführen. Die Vorsitzende sicherte das Abfragen zu. Außerdem wurde kritisiert, dass die Verrechnungssätze des Zeller Bauhofs wesentlich höher sind, als die des Bauhofs Hattenhofen. Die Bürgermeisterin entgegnete dem, dass die Verrechnungssätze von der Kämmerei beim Gemeindeverwaltungsverband exakt festgestellt worden sind. Aufgrund der unterschiedlichen Ausstattungen und Abschreibungen differiere der Betrag. Mit den beabsichtigten Anpassungen der Verträge für Bauhofleistungen soll lediglich der rechtliche Rahmen geschaffen werden, damit die Zusammenarbeit weithin rechtlich sauber möglich ist. Welche Leistungen letztendlich abgerufen werden, wird im Einzelfall von der Bürgermeisterin festgelegt. Diese sicherte zu, auf jeden Fall für die Gemeinde die günstigste Lösung für die Abwicklung der Leistungen zu wählen. Schlussendlich wurde die Verwaltung durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Übertragung einzelner Bauhoftätigkeiten mit den Gemeinden Hattenhofen und Zell u. A. abzuschließen.
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart in den Funktionsbereichen Freiflächen-Photovoltaik und Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
Nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg sind Flächen für die Nutzung als Standorte für Freiflächen-Photovoltaik- bzw. Windkraftanlagen bereitzustellen. Zur Umsetzung dieser Regelungen strebt der Verband Region Stuttgart die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung entsprechender Gebiete an und hat daher die Städte und Gemeinden über die Verfahrenseröffnung informiert. Bei der frühzeitigen Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. In einem ersten Suchlauf sollen vorhandene Eignungs- und Ausschlussflächen dargestellt werden. Bürgermeisterin Schwarz betonte, dass die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Freiland nur aufgrund eines Bebauungsplans möglich sind. Darüber hinaus sei vorgesehen, Regionale Grünzüge auch an anderen Stellen für die Errichtung solcher Anlagen zu öffnen. Vorrangig soll dies zunächst entlang bestehender Infrastrukturtrassen (Bahn- oder Straßenlinien) erfolgen. Im Hinblick auf eine mögliche Nutzung der Windenergie dienen die Daten zur Windhöffigkeit des Windatlas des Landes als Grundlage. Auf dem Gemarkungsgebiet Aichelberg gebe es Suchraumkulissen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der Bahn- und Autobahntrasse. Eine weitere Fläche kommt ggfs. an der Markungsgrenze zu Zell u. A. Richtung Eckwälden in Betracht. Für die Windkraft komme potentiell eine Waldfläche an der Markungsgrenze zu Weilheim nach der Grünbrücke in Frage. Die Bürgermeisterin betonte, dass man das grundsätzliche Dafür für die regenerativen Energien gegenüber dem Verband signalisieren sollte.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde im Rahmen der Diskussion ein solches pauschales Signal als gefährlich eingestuft. Die Kommune müsse entscheiden, wo solche Funktionsbereiche möglich seien und diese festlegen. Ansonsten könnten die Interessen der Kommune beeinträchtigt werden. Grund und Boden sei kostbar. Denkbar wäre eine Realisierung entlang der Autobahn oder am Bahndamm und lediglich südlich der Autobahn. Allerdings dürften dabei keine landwirtschaftlichen Flächen oder Flächen für Freizeit oder Gewerbe herangezogen werden. Die Gemeinde Aichelberg erfahre durch die Autobahn eine immense Belastung. Daher sollte die Kommune genau definieren, welche Flächen für das Vorhaben in Frage kommen. Noch sei Aichelberg Herr des Verfahrens. Abschließend wurde einstimmig beschlossen, dass die Bürgermeisterin dem Verband Region Stuttgart mitteilt, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nur auf Flächen südlich der Autobahn im Bereich der Autobahn- und der Bahntrasse denkbar seien. Die angedachte Fläche für Windkraft wird von der Gemeinde nicht als zielführend betrachtet, nachdem sie stark bewaldet ist.
Energiesparmaßnahmen der Gemeinde Aichelberg
Die Vorsitzende erläuterte, dass der verantwortliche Umgang mit Energie schon seit langer Zeit zur Daueraufgabe der Kommune gehöre. Die Gemeinde habe in den letzten Jahren ihre Anstrengungen hierzu verstärkt. Sie nannte die Beispiele wie Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED oder der Neubau des Kinderhauses Regenbogen, die Möglichkeit des Energie-Checks oder der Einstieg in die interkommunale Wärmeplanung. Aufgrund der aktuellen Energieproblematik, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren. In Aichelberg sind folgende konkrete Einsparungsmaßnahmen vorgesehen:
- Im Rathaus werden die Eingangshalle/Flure nicht mehr beheizt und die Raumtemperatur auf max. 20 °C gesenkt, eine Raumtemperatur von 19 °C wird angestrebt. Die Nachtabsenkung erfolgt von 21.00-6.00 Uhr, Verzicht auf einen zweiten Kühlschrank und nur noch Kaltwasser an den Handwaschbecken.
- Weihnachtsbeleuchtung – bislang gab es zwei Weihnachtsbäume vor dem Rathaus und dem Bürgerhaus. Künftig soll nur einer am Rathaus mit LED-Beleuchtung aufgestellt und die Giebelbeleuchtung am Rathaus nur am Wochenende eingeschaltet werden.
- Bei der Straßenbeleuchtung soll entweder die Umstellung auf die eingeschränkte Halbnachtzeit oder eine dauerhafte halbnächtige Schaltung erfolgen.
- Bei der Turnhalle sollen die Leuchtkörper durch Energiesparlampen ersetzt werden.
Die Vorsitzende betonte, dass bei der Kommune die Verbrauchsmengen kontrolliert und bei Auffälligkeiten gehandelt wird – so konnte unlängst ein defektes Gasbrennwertgerät erkannt und ausgetauscht werden. Durch gestiegene Preise für Energie gibt es im Haushalt keine Einsparungen, allerdings können die erwarteten Mehrausgaben reduziert werden. Im kommenden Haushaltsplan werden die Ausgaben für Strom und Öl x2 und für Gas x3 angesetzt.
Im Gemeinderat wurde das Thema sehr ausführlich erörtert. Dabei wurde angeregt, die Nutzung des Bürgerhauses einzuschränken, um so die Energieausgabe zu reduzieren. Ebenso könnte der Gemeinderat künftig im kleinen Saal tagen. BM Schwarz entgegnete, dass das Bürgerhaus auch weiterhin genutzt werden soll und der Einwohnerschaft zur Verfügung stehe. Allerdings sollen die Benutzungsgebühren zum 01.01.2023 angehoben werden.
Gleichzeitig wurde angeregt, den Papierverbrauch des Gemeinderats zu überdenken und eventuell auf die Online-Arbeit mit Tablets umzustellen, auch wenn dies mit Ausgaben verbunden ist. Die Vorsitzende sicherte Prüfung im Rahmen der Haushaltsplanberatung zu. Die halbnächtige Straßenbeleuchtung fand grundsätzlich Zustimmung. Allerdings wurde von Gemeinderat Moll vorgebracht, dass der Lichtkegel bei den niedrigeren Masten anders eingestellt werden sollte, nachdem die Ausleuchtung sonst nicht reiche. Außerdem ist der Verbrauch durch die LED-Lampen bereits niedriger. Die Verwaltung wird sich daher mit den NetzenBW in Verbindung setzen, um die Frage der Lichtkegelstreuung der Masten zu klären. Die Vorsitzende wird hierzu in der nächsten Sitzung berichten. Es wurde angeregt, eventuell den 2. Weihnachtsbaum optional aufzustellen und dies mit der Feuerwehr zu klären. Abschließend stimmte der Gemeinderat den vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen zu. Über die Straßenbeleuchtung wird in der kommenden Sitzung abgestimmt.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Verbandskämmerin Kainer erläuterte die Kostenübersicht für den Kinderhausneubau. Ursprünglich war man von Gesamtkosten für das Vorhaben in Höhe von 3,187 Mio. € ausgegangen. Aufgrund der Kostensteigerungen bei der Bauphase wurde der Haushaltsplanansatz um 15 % auf 3,665 Mio. € erhöht. Bislang wurden für die Maßnahme 3,494 Mio. € ausgegeben, so dass eine Kostenunterschreitung von 164.563 € vorliegt. Allerdings müssen die Außenanlagen des Gebäudes noch hergestellt werden. Aktuell wird die Planung dafür erarbeitet, um im Anschluss über die Ausführung zu beschließen. Das Gremium nahm von der Zusammenstellung Kenntnis.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Kriminal- und Verkehrsstatistik der Gemeinde besprochen. Dabei ist die Frage aufgekommen, ob die vielen Unfälle am Kreisel aufgrund des Obst-Verkaufsstandes geschehen sind. Die Vorsitzende gab nun bekannt, dass die Polizei auf die Anfrage mitgeteilt habe, dass dies so nicht stimme. Die Unfälle geschehen aufgrund des dichten Verkehrsaufkommens, der vielen Einfahrten und Grundstücke und den hohen Fahrzeugzahlen. Meist sind es Auffahrunfälle oder Parkrempler auf dem Parkplatz oder bei Ein- und Ausfahrten an Grundstücken.
Auf Wunsch des Gremiums hat BM’in Schwarz aufgrund der hellen Beleuchtung der Firma Lang im Gewerbegebiet Holzmaden Kontakt zum Bürgermeister Schepp in Holzmaden aufgenommen. Dieser habe sie nun informiert, dass der Inhaber der Firma die Beleuchtungszeiten bereits deutlich reduziert habe und noch weiter herunterfahren möchte, bis hin zu komplett aus. Dies stelle auch einen Beitrag zum Umweltschutz dar.
Eine Gemeinderätin hinterfragt, ob bekannt sei, wer den Holzverkaufsstand am Standort des Obststandes aufgebaut habe. Der Verwaltung ist nichts bekannt – man wird diesbezüglich nachfassen. In diesem Zusammenhang wird die großflächige Werbetafel am Bauzaun beim Kreisel kritisiert, mit der für Weidehühnereier geworben wird. Die Vorsitzende sichert eine Prüfung zu.
Ein Gemeinderat verwies darauf, dass es an der Rathausuhr eine Differenz zwischen Anzeige und Echtzeit gebe. Er möchte wissen, ob dies der Verwaltung bekannt sei. Darauf wurde geantwortet, dass es sehr wohl bekannt sei. Die Firma, die die Uhr technisch betreut, sei von der Verwaltung bereits verständigt.