Änderungen beim Besuch im Rathaus
Weitergehende Schutzmaßnahmen
Ab dem 20.12.2021 gelten
Besondere Schutzmaßnahmen bei Ihrem Besuch im Rathaus Aichelberg
Bitte beachten:
• Der Zutritt ins Rathaus ist auf eine erforderliche Person beschränkt und derzeit nur mit einem 3G-Nachweis möglich.
• Bitte zeigen Sie beim Betreten des Gebäudes Ihren
Impfnachweis,
Ihr Genesenen-Zertifikat oder
einen tagesaktuellen Testnachweis vor.
• Bitte halten Sie die Abstands- und Hygieneregelungen ein und tragen Sie medizinische Masken oder FFP2-, KN95- bzw. N95-Masken.
• Terminvereinbarungen sind notwendig, um Wartezeiten zu vermeiden.
• Bereits vereinbarte Termine können und sollen wahrgenommen werden.
• Bei SARS-CoV-2 Symptomen oder bei anderen Erkältungssymptomen verzichten Sie bitte auf einen Besuch im Rathaus
Gemeindeverwaltung Aichelberg